- Allgemeine Beurteilung
Die Ergebnisse zeigen, dass es sich um ein Wasser vom Typ normal erdalkalisch, überwiegend hydrogencarbonatisch handelt, dessen Gesamthärte bei 25,3° dH liegt und dem durch das Waschmittelgesetz festgelegten Härtebereich hart entspricht (Stand: 25.02.2010).
Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) sind - soweit untersucht - nicht nachweisbar.
Eisen, Mangan und Ammonium sind nicht nachweisbar.
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (PSM) sind - soweit untersucht - nicht nachzuweisen. Der PSM-Grenzwert ist damit eingehalten.
Die Untersuchungen auf die Parameter der Anlagen 2 und 3 der TrinkwV ergeben - soweit untersucht - keinen Grund zur Beanstandung.
Der Vergleich mit den bislang erhaltenen Ergebnissen ist ohne Besonderheit.
Die mikrobiologischen Befunde sind einwandfrei.
- Korrosionschemische Beurteilung
Mit einer Calcitlösekapazität von - 15 mg/l CaCO3 liegt das Wasser im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht und die Forderung der TrinkwV an das Kalklösungsvermögen ist eingehalten.
Die in DIN EN 12502 Teil 2, 4 und 5 und DIN 50920 Teil 6 genannten Parameter pH-Wert, Base- und Säurekapazität, Calcium-, Nitrat-, Chlorid- und Sulfatgehalt entsprechen den dort genannten Anforderungen zur Schutzschichtbildung auf - Gußeisen und niedrig- und unlegierten Stählen,
- nichtrostenden Stählen,
- Kupfer und Kupferlegierungen und
- innen verzinktem Kupfer,
so dass bei diesen Werkstoffen die Anforderungen, die aus korrosions-chemischer Sicht an Trinkwasser gestellt werden, grundsätzlich erfüllt sind, wobei ein ausreichend hoher Sauerstoffgehalt vorausgesetzt wird.
Asbestzement und andere zementgebundene Werkstoffe werden nicht angegriffen.
Einschränkungen: Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe dürfen nach DIN 50930 Teil 6 nicht eingesetzt werden, da die Basekapazität bis pH 8,2² größer als 0,5 mmol/l ist.
Infolge eines zu schnellen Abtrags der Verzinkung kann nach Teil 3 der DIN 12502 bei schmelztauchverzinktem Stahl darüber hinaus die Ausbildung einer schützenden Deckschicht gestört sein, da die Basekapazität bis pH 8,2 auch noch größer als 0,7 mmol/l ist.
Im Warmwasserbereich wird generell - d.h. unabhängig vom Chemismus - von der Verwendung verzinkten Stahls abgeraten (DIN EN 12502 Teil 3, twin:2002).
Von der Verwendung von verzinktem Stahl ist daher grundsätzlich abzuraten!
Messinge haben eine hohe Anfälligkeit für Spannungsriß-korrosion. Das Schadensrisiko läßt sich vermindern, wenn bei der Verarbeitung der Bauteile kritische Zugspannungen vermieden werden. Eine Wärmebehandlung der fertigen Bauteile reduziert die Wahrscheinlichkeit der Spannungs-rißkorrosion insgesamt (DIN EN 12502 Teil 2). Die Wahr-scheinlichkeit der Entzinkung von Messing steigt mit dem Zinkgehalt und der Temperatur (DIN EN 12502 Teil 2). Entzinkungsbeständige Messinge hemmen die Entzinkung.
Die elektrische Leitfähigkeit (bei 20°C) ist außerdem größer als 500 µS/cm und liegt damit in einem Bereich, in dem die Korrosionswahrscheinlichkeit bei Edelstahlplattenwärme-tauschern, die mit Kupfer hartgelötet sind, erhöht sein kann.
Aus korrosionschemischer Sicht können außer verzinktem Stahl alle im Versorgungsnetz und in der Trinkwasser-Installation üblichen Werkstoffe eingesetzt werden. Im Falle von Edelstahlplattenwärmetauschern, die mit Kupfer hartgelötet sind, sollte allerdings beim Hersteller abgeklärt werden, ob sie unter den gegebenen Umständen eingesetzt werden können.
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